Computer- und Internetrecht
03.03.2010
Formularmäßige Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen
Nach zahlreichen Entscheidungen der Untergerichte hatte nun auch der BGH mit Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 - Gelegenheit, sich zu mehreren Fragen der Widerrufsbelehrung im Online-Handel zu befassen. Es ging dabei um Fragen des Beginns der Widerrufsfrist sowie des Wertersatzes bei Verschlechterung der Ware im Falle des Widerrufs. Der BGH hat sich hier der Mehrheitsauffassung im Schrifttum angeschlossen, dass die bloße Wiedergabe der Widerrufsbelehrung auf der Internetseite nicht eine Mitteilung in Textform darstelle. Eine auf der Internetseite enthaltene Belehrung, dass die Widerrufsfrist mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung beginnt, sei daher unzutreffend. Es müsse vielmehr auf den „Erhalt der Ware und dieser Belehrung in Textform“ abgestellt werden. Ferner sei es irreführend, wenn nach der Widerrufsbelehrung die Frist für den Widerruf „frühestens“ mit Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung beginnt. Dies lasse erwarten, dass es noch weitere Voraussetzungen gebe. Dies sei aber nicht der Fall.