Gesellschafts- und Unternehmensrecht
03.03.2010
Nicht-EU-Ausländer als Geschäftsführer einer GmbH
Bis zu der seit dem 01.12.2008 wirksamen GmbH-Reform war herrschende Meinung und Rechtsprechung, dass ein Ausländer, der nicht aus einem EU-Staat stammt, Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland nur werden konnte, wenn er jederzeit in die Bundesrepublik einreisen konnte. Benötigte er hierfür ein Visum, das nicht automatisch erteilt wurde, konnte er nicht Geschäftsführer werden. Seit der GmbH-Reform kann eine deutsche GmbH ihren Verwaltungssitz auch in das Ausland verlegen. Nach dem OLG Düsseldorf hat nun auch das OLG München mit Beschluss vom 17.12.2009 - 31-Wx 142/09 - entschieden, dass ein Nicht-EU-Ausländer auch dann zum Geschäftsführer einer GmbH berufen und in das Handelsregister eingetragen werden kann, wenn er nicht jederzeit legal in die Bundesrepublik Deutschland einreisen kann.