03.03.2010
Kein Anspruch auf Dienstwagen nach Entgeltfortzahlungszeitraum
Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass der Arbeitnehmer ein ihm überlassenes Dienstfahrzeug auch privat nutzen kann, so stellt diese Nutzungsbefugnis ein Entgelt für die Leistung des Arbeitnehmers dar. Der Arbeitgeber muss daher dem Arbeitnehmer die private Nutzung des Dienstwagens so lange gestatten, wie er auch Lohn zahlen muss. Im Falle einer längeren Erkrankung des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer damit das Fahrzeug bis zum Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums überlassen. Danach kann der Arbeitgeber das Fahrzeug zurückfordern, auch wenn insoweit im Arbeitsvertrag keine Regelungen enthalten sind. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 27.07.2009 - 15 Sa 25/09. Fordert der Arbeitgeber das Fahrzeug nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums nicht sogleich zurück, kann der Arbeitnehmer aus der ihm zunächst möglichen weiteren Nutzung keine Ansprüche gegenüber einem späteren Herausgabeverlangen herleiten.