Computer- und Internetrecht
25.02.2010
Übersendung einer bestellten Ware nach Eingang der Widerrufserklärung
Nach einem rechtskräftigen Urteil des OLG Koblenz vom 17.06.2009 handelt ein Unternehmer wettbewerbswidrig, wenn er bei einem Fernabsatzgeschäft nach Eingang der Widerrufserklärung die mit dem widerrufenen Vertrag bestellte Ware an den Verbraucher übersendet. Dass die Zusendung auf einem Irrtum beruht, ist dabei nach Auffassung des Gerichtes unerheblich. Die Zusendung der Ware nach Eingang der Widerrufserklärung erfüllt das Tatbestandsmerkmal einer unerwünschten Werbung bzw. der unbestellt zugesandten Ware. Demgemäß hat der Verbraucher einen Unterlassungsanspruch gegen den Unternehmer. Unternehmer, die im Versandhandel bzw. Online-Handel tätig sind, sollten daher ein Kontrollsystem dafür einrichten, dass eingegangene Widerrufserklärungen sofort der Versandabteilung mitgeteilt werden.