Gesellschafts- und Unternehmensrecht
07.09.2010
Unwirksamer Erwerb eines Teilgeschäftsanteils an einer GmbH
Hält ein Gesellschafter einer GmbH mehrere Geschäftsanteile an der Gesellschaft und veräußert er einen Teil eines Geschäftsanteils, der unter der Höhe jedes einzelnen Geschäftsanteiles liegt, muss in dem Kauf- und Abtretungsvertrag angegeben werden, von welchem Geschäftsanteil ein Teil verkauft wird. Ist dies nicht der Fall, lässt sich nicht bestimmen, von welchem Geschäftsanteil ein Teil abgetrennt und abgetreten wird und damit ist der Kauf- und Abtretungsvertrag unwirksam. Nur wenn nach der Höhe der Geschäftsanteile und des abgetretenen Teils eines Geschäftsanteils klar ist, dass nur ein Geschäftsanteil für die Teilung in Betracht kommt, ist der Kauf- und Abtretungsvertrag wirksam. Dies entschied der BGH mit Beschluss vom 19.04.2010 - II ZR 150/09. Im entschiedenen Fall war der Erwerber wegen noch nicht vollständig eingezahlter Stammeinlagen auf dem Geschäftsanteil in Anspruch genommen worden. Da er nicht wirksam Gesellschafter geworden war, brauchte er auch nicht zahlen.