02.02.2012
Keine Vererbbarkeit des Urlaubsanspruchs bei Tod des Arbeitsnehmers
Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitsnehmers und hat der Arbeitnehmer zum Todeszeitpunkt seinen Urlaub noch nicht vollständig genommen, erlischt nach einem Urteil des BAG vom 20.09.2011 - 9 AZR 416/10 - der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht in einen Entgeltanspruch um. Demgemäß können die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers hier auch keine Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen. Nur wenn sich der Urlaubsanspruch bereits vor dem Tode des Arbeitnehmers in einen Abgeltungsanspruch umgewandelt hat, können die Erben diesen Anspruch geltend machen.